AGB
Angaben nach dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geldverkehr (EGG)
Rosen Apotheke
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Rosen Apotheke
Rainer Schmidt e.K.
Amtsgericht Bielefeld HRA 13397
Jöllenbecker Straße 272
33613 Bielefeld
- Alle Angebote und Dienstleistungen orientieren sich strikt an den datenschutzrechtlichen Gesetzen in Deutschland.
- Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthaltsort im Inland hat oder diese der Apotheke nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann ist, wird der Ort der Apotheke vereinbart. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand der ausgewählten Apotheke.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
Stand: 07.04.2003
Neue Apotheke
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Neue Apotheke
Rainer Schmidt e.K.
Amtsgericht Bielefeld HRA 13397
Horstheider Weg 91
33613 Bielefeld
- Alle Angebote und Dienstleistungen orientieren sich strikt an den datenschutzrechtlichen Gesetzen in Deutschland.
- Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthaltsort im Inland hat oder diese der Apotheke nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann ist, wird der Ort der Apotheke vereinbart. Der Gerichtsstand ist der Gerichtsstand der ausgewählten Apotheke.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
Stand: 07.04.2003



